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ACP ist qualifizierte Stelle gemäß NIS-Gesetz

Geschrieben von Doris Paulnsteiner | 11. November 2022

Aufgrund stetig wachsender Gefahren von Cyberangriffen verabschiedete die EU die Richtline für Netz- und Informationssystemsicherheit, mit der Regelungen für mehr Cybersicherheit im Bereich der kritischen Infrastruktur geschafft werden sollen. In Österreich erfolgte die Umsetzung der europäischen NIS-Richtlinie mit dem NISG (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz).
Das Gesetz verpflichtet Betreiber sogenannter wesentlicher Dienste (Energieversorger, öffentliche Einrichtungen, Verkehr, Finanzen, Gesundheitswesen, Trinkwasserversorgung und Telekommunikationsbetriebe) dazu, Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren und Sicherheitsvorfälle unverzüglich zu melden. Als Nachweis ist eine entsprechende Prüfung der Sicherheitsvorgaben durch eine qualifizierte Stelle nach dem NISG vorgeschrieben.
 

Qualifizierte (Prüf)Stelle gemäß NIS-Gesetz 

ACP ist ab sofort per Bescheid des Bundesministeriums für Inneres (BMI) befähigt vollumfänglich als qualifizierte Stelle gemäß NISG (NIS-Gesetz) Prüfleistungen in sämtlichen 11 Sicherheitskategorien laut NIS-Verordnung zu erbringen. Dies umfasst die Vorbereitung und Durchführung erfolgreicher NIS GAP-Analysen und NIS konforme Audits, die technische und organisatorische Sicherheitsvorgaben abdecken. 

Um die Anforderung als qualifizierte Stelle erfüllen zu können, hat ACP in Hinblick auf die Netz- und Informationssicherheit technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen, u.a. durch Anwendung der ISO 27001, umgesetzt und setzt für Prüfleistungen ausschließlich sicherheitsüberprüfte Prüfer*innen mit langjähriger Berufserfahrung und Expertise in diesem Gebiet ein.  

 
Ihre Cyber-Security (Strategie) in den besten Händen  

Erfahren Sie mehr zu diesen Diensten. Auch für KMUs sind diese NIS Kriterien wichtig und eine Umsetzung empfehlenswert, um sicher zu gehen, dass die gesamte Lieferkette entsprechende Sicherheitsvorkehrungen gegen Cyberbedrohungen umgesetzt haben. Nützen Sie unsere Expertise für eine NIS-GAP Analyse zur Bestimmung des Reifegrades Ihrer IT-Infrastruktur. Sprechen wir über Verbesserungsvorschläge und wie Sie Sicherheitsvorkehrungen bestmöglich implementieren können, damit Ihre Daten, Applikationen und IT-Systeme möglichst sicher sind und Sie mehr als nur den Bestimmungen des Gesetzgebers folgen.  
 

Sie können uns ab sofort als qualifizierte Stelle für Beratungen und NIS Audits beauftragen. 

Mehr Infos finden Sie auf unserer Themenseite.

Kontakt:
nis-as@acp.at oder wenden Sie sich persönlich an unseren Experten:

Ernst Kogl

 

ernst.kogl@acp.at
Sie erreichen ihn auch unter:
+43 664 60187 15264.