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Cyber Security Schecks 2023

Geschrieben von ACP IT Solutions | 31. Oktober 2023

Förderprogramm für österreichische KMU zur Einhaltung der NIS 2-Richtlinie

 

Ab Oktober 2024 tritt die NIS 2-Richtlinie in Kraft, die verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten im Bereich der Cybersicherheit für viele Unternehmen festlegt. Um österreichische KMU bei der Umsetzung technischer Sicherheitsmaßnahmen gemäß NIS 2 finanziell zu unterstützen, gibt es jetzt das Förderprogramm „Cyber Security Scheck 2023“.

Was ist das Ziel der Förderung?

Das Hauptziel der Förderung „Cyber Security Schecks 2023“ ist die Sicherstellung eines hohen gemeinsamen Standards für Cybersicherheit auf europäischer Ebene.

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst Kosten für Technologien sowie technische Beratungsleistungen, die für die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen gemäß NIS 2 erforderlich sind. Mit unserem Security Portfolio unterstützen wir Sie dabei, flächendeckend die IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu erhöhen und gleichzeitig die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. 

Lösungen & Services:

Beratungen & Audits:

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und beträgt pro Cyber Security Scheck maximal 40 % der förderbaren Gesamtkosten. Die förderbaren Kosten dürfen einen Betrag in Höhe von 10.000 € nicht unterschreiten.

Unsere Expert:innen haben langjährige Erfahrung im Bereich der Information Security. Gerne beraten wir Sie im Detail zu den optimalen und effektivsten Maßnahmen hinsichtlich der NIS 2-Richtlinie, um das Sicherheitsniveau Ihrer IT zu erhöhen. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin. Wir sind gerne für Sie da!

 

Bitte beachten Sie: Dieser Info-Newsletter und weiterführende Information von ACP stellen lediglich eine Übersicht des Förderprogrammes dar. ACP übernimmt keine Garantie für Aktualität, Vollständigkeit und Bewilligung eines Förderantrags. Die Erlangung von Förderungen hängt von Antrags- und Abrechnungsbedingungen und bestehenden Fördermitteln ab. Bitte beachten Sie die jeweiligen Förderungsrichtlinien.