Konträr zu Kosteneinsparungen steht in vielen Einrichtungen des Gesundheitswesens die Digitalisierung auf der Agenda, sicher auch auf Ihrer.
Das ist wichtig, schließlich geht es um ein wichtiges Gut: die Gesundheit. Um die zu erhalten, sollten technisch neueste Standards in allen Bereichen eines Krankenhauses selbstverständlich sein – vor allem in der IT. Denn für kaum eine andere Branche ist Betriebssicherheit und der Schutz der dort erhobenen Daten wichtiger.
Bei dem Spagat aus höherer Sicherheit und effizienten Prozessen helfen wir Ihnen. Wir bringen Erfahrung aus unzähligen Projekten im Gesundheitswesen mit. Unsere Expert*innen kennen Ihre Strukturen und Ihre Anforderungen und wissen, wie sich Ihr Netzwerk absichern und stabilisieren lässt – mit den Cisco Lösungen für das Gesundheitswesen. Dabei denken wir langfristig und verfolgen Ihre Ziele. Und das Beste: Wir wissen, wie Sie das finanziell umsetzen können.
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz legt der Bund ein Innovationsprogramm für Krankenhäuser auf.
Insgesamt 4,3 Milliarden Euro stellen das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und die Länder Krankenhäusern bereit, um Digitalisierungsprojekte voranzutreiben. 15 Prozent der Fördermittel müssen dabei für die Verbesserung der Informationssicherheit eingesetzt werden. Und hier setzen wir an: Als geschulter IT-Dienstleister wissen wir, welche technischen oder IT-Maßnahmen förderfähig sind. Damit Sie die Gelder zu Ihrem langfristigen Vorteil nutzen können, begleiten wir Sie in drei Schritten:
Schritt 1
Wir wollen, dass Sie langfristigen Nutzen aus den Fördermitteln des KHGZ ziehen. Daher prüfen wir gemeinsam mit Ihnen Ihre gewachsene IT-Infrastruktur sowie bestehende Prozesse und Workflows. Aufgrund unserer Erfahrung zeigen wir Optimierungspotenziale auf und schlagen konkrete Maßnahmen vor, die mit den Fördertöpfen des KHZG in Einklang stehen.
Schritt 2
Sind Sie von dem identifizierten Projekt überzeugt, stehen wir Ihnen als geschulter IT-Dienstleister bei der Bedarfsanmeldung zur Seite. Sobald der Förderantrag ausgefüllt und eingereicht ist, prüft das Land den Bedarf und leitet den Antrag an das BAS weiter. Dort eingegangen, beträgt die maximale Prüfzeit drei Monate.
Schritt 3
Wir unterstützen Sie gerne dabei, die zweck-entsprechende Verwendung der Förderung nachzuweisen. Selbstverständlich liefern wir Ihnen den erforderlichen Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen nach § 19 Abs. 1 sowie die Einhaltung der Förderrichtlinien.
Damit das gelingt, prüfen wir gemeinsam, wie wir Ihr Ziele erreichen. Einige beispielhafte Ansätze finden Sie hier:
Brauchen Sie professionelle Unterstützung bei der Digitalisierung? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!
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